FAQ
Allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft
Um Mitglied im TV Jahn zu werden, füllst Du unseren Aufnahmeantrag aus. Diesen findest Du hier zum downloaden. Den Antrag bekommst Du auch im Sportpark und im Sportforum. Den ausgefüllten Antrag kannst Du dort abgeben oder uns per Mail oder Fax schicken. Alternativ kannst du auch einfach unsere Online Anmeldung nutzen.
Die Mindestmitgliedschaft beträgt 6 Monate.
Nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft kannst Du Deine Mitgliedschaft quartalsweise beenden:
30.03. | 30.06. | 30.09. | 31.12.
Die Kündigung muss bei uns 4 Wochen vor Quartalsende eingehen.
Deine Mitgliedsnummer kannst du telefonisch oder per Email bei uns erfragen.
Für Kündigungen, Änderungen oder Zusätze benötigst Du diese Nummer jedoch nicht.
Nach Deiner Anmeldung erhältst Du innerhalb einer Woche Dein Willkommenspaket inklusive Deiner Mitgliedskarte. Du kannst aber schon vorher am Training teilnehmen.
Nein.
Deine Karte wird innerhalb von 1-2 Tagen automaitsch umgestellt.
Bitte teile uns die Änderung per E-mail oder persönlich mit.
Deine neue Mitgliedskarte wird dir dann per Post nach Hause geschickt.
Du kannst bei Verlust eine neue Karte über die Mitgliederverwaltung beantragen.
Die neue Karte kostet 5,00 € und wird dir per Post nach Hause geschickt. Die Gebühr wird im Folgemonat von deinem angegebenen Mitgliedskonto eingezogen.
Am ersten Werktag des Monats erfolgt unser Beitragseinzug.
Dein Zahlungsrhytmus kann auf Wunsch in monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Abbuchung erfolgen.
Du kannst frei wählen, ab wann dein Eintritt erfolgen soll. Setzte hierfür einfach das Kreuzchen auf dem Aufnahmeantrag:
ab sofort oder dem 1. Tag des folgenden Monats.
Deine Beiträge rechnen wir taggenau ab. Der Monat wird also anteilig berechnet, solltest Du das Kreuzchen bei "ab sofort" gesetzt haben.
Oft sorgt die einmalige Aufnahmegebühr im ersten Monat für Unklarheiten.
Bitte beachte auch:
Falls deine Mitgliedschaft "ab sofort" starten sollte werden im Folgemonate demnach zwei Monate berechnet (der vorherige Monat + der aktuelle Monat).
Sollte es doch einmal zu einer falschen Abbuchung gekommen sein, verrechnen wir den Betrag beim folgenden Einzug.
Für Abteilungskündigungen oder Abteilungswechsel nutzt Du am besten das vorgefertigte Formular.
Fristen für Erwachsene:
Abteilungskündigungen und Abteilungswechsel können quartalsweise erfolgen.
Fristen für Kinder (bis 17 Jahre):
Abteilungskündigungen können quartalsweise erfolgen. Abteilungswechsel können monatlich erfolgen.
Du kannst Deine Mitgliedschaft in folgenden Fällen beitragsfrei stellen lassen oder das Sonderkündigungsrecht beanspruchen:
1. Schwangerschaft (Kopie vom Mutterpass oder eine Bescheinigung vom Arzt einreichen)
2. Umzug, mehr als 30 km Entfernung (Meldebescheinigung oder Mietvertrag einreichen)
3. Krankheit, die mindestens 3 Monate keinen Sport zulässt (Bescheinigung bzw. Attest vom Arzt einreichen)
Beitragsfrei bedeutet: Grundbeitrag + Abteilungsbeitrag wird nicht eingezogen (passives Mitglied)
Zuschüsse und Vergünstigungen
Ja. Dein Grundbeitrag reduziert sich (6,80 € anstatt 9,80 €), wenn Du einer der beiden Gruppen angehörst. Dafür benötigen wir allerdings einen Nachweis.
Ab 65 Jahre erhältst du automatisch den vergünstigten Grundbeitrag. Davor benötigen wir einen Frührentnerausweis.
Als Erwachsen gilst du bei uns ab 18 Jahre. Du kannst allerdings bis zu deinem 25. Lebensjahr einen Ausbildungs/Studenten/BFD-Nachweis vorlegen, dann erhältst du ebenfalls den vergünstigten Beitrag.
Ja, dafür gibt es ein passendes Formular.
Bitte reiche uns einfach die Münsterlandkarten-Nummer ein und wir verrechnen ab dem Folgemonat die Vereinsbeiträge mit dem Guthaben der Münsterlandkarte.
Erst wenn das komplette Guthaben aufgebraucht ist, ziehen wir die Beiträge wieder von dem angegebenen Mitgliedskonto ein.
In diesem Fall kannst Du einen Antrag stellen, dass ein Teil oder der komplette Beitrag aus dem Sozialfonds des Vereins gezahlt werden soll.
Den Antrag dafür findet Du hier.
Dein Vereins-Grundbeitrag wird zu 100 % aus dem Sozialfond gezahlt.
Die Höhe deines Abteilungsbeitrages kannst du selbst bestimmen; die Differenz zahlen wir ebenfalls aus dem Sozialfond.