Vereinsstruktur
Der TV Jahn ist ein demokratisches Gebilde, in dem das Wort der Interessensgemeinschaft mehr Gewicht hat als das Wort einer Einzelperson. Die Vertreterversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan des Vereins. Alle Entscheidungen, die im Verein getroffen werden, müssen auf die Willensäußerungen der Vertreterversammlung zurückzuführen sein.
Die Vereinsstruktur gliedert sich in verschiedene Gremien und Abteilungen, die jeweils spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten haben:
Präsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen sowie zwei bis fünf weiteren Präsidiumsmitgliedern. Es legt die Leitlinien des Vereins fest, beruft und kontrolliert den Vorstand und genehmigt den Stellenplan sowie Investitionen ab 50.000€. Das Präsidium repräsentiert den Verein nach außen und nimmt Ehrungen vor.
Vorstand
Der Vorstand ist für das operative Geschäft und das Tagesgeschäft des Vereins zuständig. Er besteht aus einem Vorsitzenden oder einer Vorsitzenden sowie bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand führt die Beschlüsse der Vereinsgremien aus, verwaltet das Vereinsvermögen und ist für die Einstellung und Entlassung des Personals verantwortlich.
Hauptausschuss
Der Hauptausschuss setzt sich aus den Präsidiumsmitgliedern, Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitungen, Fachbereichsleitungen sowie der Vereinsjugend- und Vereinsseniorenleitung zusammen. Er koordiniert die Aufgaben zwischen den verschiedenen Abteilungen und Fachbereichen und kann Mitglieder gemäß §6 der Satzung ausschließen.
Vertreter*innenversammlung (JHV)
Die Vertreterinnenversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan des Vereins. Eine ordentliche Vertreterversammlung findet alljährlich bis zum 31. März statt. Sie besteht aus dem Präsidium, dem Vorstand, Delegierten aus den Abteilungen und Fachbereichen sowie der Vereinsjugend- und Vereinsseniorenleitung.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört die Beschlussfassung über den Haushaltsvoranschlag für das laufende Geschäftsjahr und die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Präsidiums, der Rechnungsprüfer und der Mitglieder des Schiedsgerichtes sowie Bestätigung des Vereinsjugendleiters und des Vereinsseniorenleiters und ihrer Stellvertreter. Weitere Aufgaben der Vertreterinnenversammlung sind unter anderem: Entgegennahme der und Aussprache über die Jahresberichte des Vorstandes, der Rechnungsprüfer und des Präsidiums.
Die Entlastung bzw. Nichtentlastung des Präsidiums und des Vorstandes für die von ihm verantworteten Beschlüsse und Maßnahmen gehört ebenfalls zu den Pflichten der Versammlung.
Die Vertreterversammlung trifft zudem Beschlüsse über Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungen der Vertreterversammlung und der Finanzordnung, der Beitragsordnung, sowie der Genehmigung der Jugendordnung und Seniorenordnung.
Schiedsgericht und Rechnungsprüfung
Das Schiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern und die Rechnungsprüfung wird von zwei Prüfer*innen durchgeführt. Diese Gremien sorgen für die Einhaltung der Vereinsregeln und die ordnungsgemäße Finanzverwaltung.
Vereinsjugend und Vereinssenioren
Die Vereinsjugend umfasst alle Mitglieder bis 27 Jahre, während die Vereinssenioren Mitglieder ab 60 Jahre umfassen. Beide Gruppen wählen eine Leitung, die ihre Interessen im Verein vertreten.