Vereinsbeiträge

Verein beschließt Ausnahmeregelungen

Der Vorstand ist nach der Satzung unseres Vereins dazu berechtigt, in besonderen Fällen Abteilungsbeiträge vorübergehend ganz oder teilweise zu erlassen. Hierzu wurden nun Entscheidungen getroffen. Mitglieder haben bis zum 20. November Zeit einen Antrag zu stellen, um den November-Beitrag anzupassen. Auch für den Dezember besteht die Möglichkeit, den Beitrag zu reduzieren.

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