TV Jahn-Rheine setzt 3-G-Regeln um

Die wichtigsten Infos im Überblick.

Seit Freitag kommt die so genannte 3-G-Regel zur Anwendung, auf die sich die Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geeinigt hatten. Für die Rheinenser Sportvereine bedeuten die Regeln, dass der Zugang zu Angeboten in geschlossenen Räumen bis auf Weiteres Geimpften, Genesenen und Getesteten vorbehalten ist.

Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bei Sportangeboten im Außenbereich gibt es für uns aktuell keine Zugangsbeschränkung.
Wir haben uns intensiv mit den neuen Regeln auseinandergesetzt und unser Hygienekonzept angepasst. Für uns gilt weiterhin „So viel Sport wie möglich, aber immer mit SafetyFirst“. Dazu noch einige Erläuterungen:

Kinder und Jugendliche

Schülerinnen und Schüler gelten grundsätzlich als getestet, da sie an den verbindlichen Testungen in den Schulen teilnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren müssen dafür ihren Schülerausweis vorlegen. Alle jüngeren Schüler müssen keinen Nachweis/Ausweis vorlegen. Kinder vor Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen und müssen auch nichts vorlegen (Anm.: Diese Regel wurde für die Schulferien ausgesetzt).

Kontrolle / Nachweis 

Die Kontrolle erfolgt beim TV Jahn durch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor dem Beginn des Trainings. Geimpfte, Genese und Getestete müssen somit ihren Nachweis zum Sport mitbringen.

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