Tiefgreifende Lockerungen ab dem 02. April

Keine Zugangsbeschränkungen mehr bei Sportausübung

Ab morgen greifen weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

 

Zugangsbeschränkungen

Ab morgen fallen alle Corona-Maßnahmen weg, die den Sport betreffen (indoor und outdoor). Es gibt für die gesamte Sportausübung keine Zugangsbeschränkungen mehr, es muss demnach auch kein Status (2G/3G usw.) mehr überprüft werden.

Maskenpflicht

Es gibt in NRW am morgen keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske in Innenräumen. Wir haben festgehalten, dass wir an der Maskenpflicht in unseren Innenräumen festhalten, da Experten diese Basis-Maßnahme weiterhin für sinnvoll halten und der Eingriff in die Freiheitsrechte vergleichsweise klein ist. Wir machen hier also von unserem Hausrecht gebrauch. Das gilt natürlich nicht für die Sportausübung, sondern kommt vor allem auf Wegen, Fluren, Umkleiden usw. zum Tragen.

Im Fitness-Studio dürfen Sportlerinnen und Sportler ab Samstag grundsätzlich auf das Tragen einer Maske verzichten, also auch zum Beispiel beim Gerätewechsel. Bei Eltern-Kind-Programmen werden Eltern weiterhin als Sportler betrachtet und brauchen deshalb keine Maske tragen. Eltern, die nicht als Teilnehmer im Sportraum sind, tragen weiterhin eine Maske.

 

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