NRW führt 2G+-Regel für Indoorsport ein

Neue Regelungen greifen ab dem 28. Dezember

WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN

INDOOR-SPORT: Hier gilt die 2G PLUS-Regel. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss auch von geboosterten Personen vorgezeigt werden. 

OUTDOOR-SPORT: Hier gilt die bereits bekannte 2G-Regelung.

KINDER: Kinder vor Schuleintritt sind von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Schulkinder gelten bis einschließlich 15 Jahren als getestet und sind Geimpften gleichgestellt. Ältere Schulkinder gelten als getestet, wenn sie einen Schulausweis vorzeigen. In den Ferien (bis 9.1.22) müssen jedoch alle Schüler einen Testnachweis erbringen.

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