2G+-Regel für Indoorsport
WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN
INDOOR-SPORT: Hier gilt die 2G PLUS-Regel. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
NEU: Die zusätzliche Testpflicht entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
OUTDOOR-SPORT: Hier gilt die bereits bekannte 2G-Regelung.
KINDER: Kinder vor Schuleintritt sind von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Schulkinder gelten bis einschließlich 15 Jahren als getestet und sind Geimpften gleichgestellt. Ältere Schulkinder gelten als getestet, wenn sie einen Schulausweis vorzeigen. In den Ferien müssen jedoch alle Schüler einen Testnachweis erbringen.
Seit dem 09.02.2022 gilt:
JUGENDLICHE:
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher galt das nur bis zum 16. Geburstag). Zudem gelten Schüler/innen, unabhängig von ihrem Alter, als getestet (z.B. auch Schüler/innen über 18 Jahre, Berufsschüler/innen). Als Nachweis ist ein Schülerausweis erforderlich.
Neue Regelungen für Jugendliche
2G+ Regelung für Kinder ab 16 Jahren
16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert.
Ab Montag, 17.01. gilt:
Für Jugendliche (ab dem 16. Geburtstag) müssen die 2G+ Vorgaben erfüllt sein. Sprich, sie müssen 2x geimpft sein und getestet.
Das zusätzliche Testerfordernis kann durch eine Schul-Testung (Schülerausweis erforderlich), oder durch eine Boosterimpfung erfüllt werden.
Erleichterungen für Geboosterte
Testpflicht entfällt ab Donnerstag
Die zusätzliche Testpflicht entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.
NRW führt 2G+-Regel für Indoorsport ein
Neue Regelungen greifen ab dem 28. Dezember
WICHTIGSTE ÄNDERUNGEN
INDOOR-SPORT: Hier gilt die 2G PLUS-Regel. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss auch von geboosterten Personen vorgezeigt werden.
OUTDOOR-SPORT: Hier gilt die bereits bekannte 2G-Regelung.
KINDER: Kinder vor Schuleintritt sind von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Schulkinder gelten bis einschließlich 15 Jahren als getestet und sind Geimpften gleichgestellt. Ältere Schulkinder gelten als getestet, wenn sie einen Schulausweis vorzeigen. In den Ferien (bis 9.1.22) müssen jedoch alle Schüler einen Testnachweis erbringen.