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Corona News-Blog

01.04.2022

Tiefgreifende Lockerungen ab dem 02. April

Keine Zugangsbeschränkungen mehr bei Sportausübung

Ab morgen greifen weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

 

Zugangsbeschränkungen

Ab morgen fallen alle Corona-Maßnahmen weg, die den Sport betreffen (indoor und outdoor). Es gibt für die gesamte Sportausübung keine Zugangsbeschränkungen mehr, es muss demnach auch kein Status (2G/3G usw.) mehr überprüft werden.

Maskenpflicht

Es gibt in NRW am morgen keine Pflicht mehr zum Tragen einer Maske in Innenräumen. Wir haben festgehalten, dass wir an der Maskenpflicht in unseren Innenräumen festhalten, da Experten diese Basis-Maßnahme weiterhin für sinnvoll halten und der Eingriff in die Freiheitsrechte vergleichsweise klein ist. Wir machen hier also von unserem Hausrecht gebrauch. Das gilt natürlich nicht für die Sportausübung, sondern kommt vor allem auf Wegen, Fluren, Umkleiden usw. zum Tragen.

Im Fitness-Studio dürfen Sportlerinnen und Sportler ab Samstag grundsätzlich auf das Tragen einer Maske verzichten, also auch zum Beispiel beim Gerätewechsel. Bei Eltern-Kind-Programmen werden Eltern weiterhin als Sportler betrachtet und brauchen deshalb keine Maske tragen. Eltern, die nicht als Teilnehmer im Sportraum sind, tragen weiterhin eine Maske.

 

03.03.2022

Rückkehr zu 3G-Regeln ab dem 4. März

Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche

Ab morgen greifen weitere Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie:

1. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-plus) ganz weg.

2. Für Erwachsene gilt für Sport im Freien und in geschlossenen Räumen die 3G-Regel. Damit sind nicht geimpfte Sportler nicht mehr vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen, wenn sie einen gültigen negativen Coronatest vorweisen können.

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