|
Nach den Weihnachtsferien startet das Kursprogramm vom TV Jahn Rheine in eine neue Runde. Es werden Kurse in den Bereichen Outdoor, Fitness und Gesundheit angeboten, womit ein besonders vielseitiges Angebot geschaffen wird. Auf diese Weise kann der Verein auch im neuen Quartal vielen Wünschen nach sportlicher Aktivität gerecht werden.
Viele der Kurse sind von Krankenkassen als Präventionsangebot anerkannt und können bezuschusst werden. Geschäftsführer Ralf Kamp sieht gerade das als eine ideale Einstiegsmöglichkeit. „Für Personen, die bislang nicht so viel Sport getrieben haben, ist dieser Einstieg durch ein qualitätsgesichertes und bezuschussbares Gesundheitsangebot optimal. Gerade jetzt kann man sich die besten Plätze in den beliebtesten Kursen sichern.“
Das Kursprogramm und eine Anmeldung gibt es natürlich auch als Download:
Kursprogramm I/2012, Stand: 16.01.12
Anmeldung Die Anmeldung kann nur schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Ein entsprechendes Formular ist im Sportpark jahn-Rheine, Germanenallee 4, erhältlich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht! Eine Mitteilung erfolgt nur, falls Kurse ausgebucht sind oder ausfallen.
Kusgebühr Auf den voranstehenden Seiten sind die Kursgebühren für Nichtmitglieder an erster Stelle, für Vereinsmitglieder in Klammern dahinter angegeben.
Rücktritt Ein Rücktritt ist bis zu 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Eine Rückerstattung der Gebühren ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Krankheitsbedingte Abmeldungen werden unter Rückzahlung anteiliger Kursgebühren nur mit Vorlage eines ärztlichen Nachweises akzeptiert. Die Kursgebühren werden dann anteilig bis zu dem Zeitpunkt berechnet, an dem das Attest beim jahn-Rheine eingegangen ist.
Kursausfall Sollte ein Kursleiter ausfallen, wird für Ersatz gesorgt oder die ausgefallene Stunde wird nachgeholt.
Gesundheitskurse nach § 20 SGB Wir haben die Kurse, die Sie nach erfolgreicher Beendigung von Ihrer Krankenkasse bezuschusst bekommen kön-nen, mit einer Clipart gekennzeichnet. Bitte sprechen Sie vor Beginn des Kurses mit Ihrer Krankenkasse. Der Zuschuß gilt nur für die ausgewiesenen Kursgebühren.
|